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Sweet Deer Digi Sublipapers

Regulärer Preis
€1,95
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    Sweet Deer Digi Sublipapers
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    Sweet Deer Digi Sublipapers
    Sweet Deer Digi Sublipapers

    Details

    Sublipapier “Sweetdeer”

    Du bekommst hier ein druckfertiges  “Sweetdeer” daß du
    1. perfekt für die Sublimation verwenden kannst
    2. für Tassen, Dekogegenstände wie auch Textilien hervorragend geeignet ist.

    Für Sublimation brauchst Du den passenden Sublimationsdrucker bzw. Sublimationstinte.
    Sublimiert werden können alle gekennzeichneten Sublimations Rohlinge, Artikel mit mehr als 60%
    Polyester (umso mehr Polyester umso kräftiger die Farben) Ebenso etwas farbschwächer - glattes,
    rohes Holz bzw. Produkte die du vorab mit einem Sublimations-, Polyester-Spray behandelt hast.

    Bei “Sweetdeer” bekommst Du 2 Varianten von der Tassen Variante, 1x in weiß, 1x mit Schattierungen
    und 1x eine große Variante in weiß. Beides in hochauflösenden .jpg & .png Dateien.
    Die Datei ist gezippt und muss vorab entzippt werden.
    Die Motive können natürlich einfach an die benötigte Größe angepasst werden.

    ps. Es ist keine Plotterdatei, keine dxf oder svg Datei enthalten!
    pps. Viel Freude mit dem Motiv.


    Design: @mylemoncat
    Private Lizenz - zum eigenen Privat Gebrauch
    Gewerblich Lizenz - für kleine Serien, keine industrielle Großabnahme

     

    Entfall Widerruf Digitale Dateien

    Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

    Gem. § 7 Abs 3 FAGG wird dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung gestellt, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Bestätigung der Kenntnisnahme des Verbrauchers vom dadurch bewirkten Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts).“